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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 8 vom Seite 2

Der Praxismietvertrag

Wegbegleiter mit Konfliktpotenzial

Tim Hesse

Der Mietvertrag eines Arztes oder Therapeuten erfährt allzu selten angemessene Beachtung. Zur Zeit seines Abschlusses steht er oft im Schatten anderer Vereinbarungen, etwa eines Praxiskauf- und/oder eines Gesellschaftsvertrags. Dabei hat der Praxismietvertrag für den Mieter existenzielle Bedeutung und verdient – gerade im Vorfeld einer geplanten Niederlassung – besondere Aufmerksamkeit. Durch vorausschauende Gestaltung lassen sich aufreibende Streitigkeiten und „böse Überraschungen“ auf Jahre hinweg vermeiden. Dieser Beitrag erklärt, auf was Ihre Mandanten bei einem Praxismietvertrag achten sollten.

I. Praktische und wirtschaftliche Bedeutung

Wie andere heilberufliche Tätigkeiten ist die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit grundsätzlich an die Niederlassung in einer Praxis – den Praxissitz – gebunden. Ohne geeignete Räume ist die Ausübung der Tätigkeit nicht möglich. Lage und Ausstattung(smöglichkeiten) des Mietobjekts bestimmen maßgeblich den beruflichen Erfolg. Unstimmigkeiten mit dem Praxisvermieter stellen oft eine beachtliche wirtschaftliche und persönliche Belastung dar. Das Scheitern der Mietvertragsverhandlungen kann einen ansonsten bereits voll ausgehandelten und genehm...

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