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FG Köln Urteil v. - 2 K 930/13 EFG 2017 S. 715 Nr. 9

Gesetze: EU-Schiedskonvention Art 8 Abs 1 EU-Schiedskonvention Art 6 Abs 1

EU-Schiedskonvention

Klage auf Teilnahme am Schiedsverfahren

Leitsatz

1) Eine Klage, die das Finanzamt verpflichten soll, an einem Verständigungsverfahren nach der EU-Schiedskonvention teilzunehmen, ist nur innerhalb der Frist des Art. 6 Abs. 1 S. 2 der EU-Schiedskonvention zulässig.

2) Ein empfindlich zu bestrafender Verstoß gegen steuerliche Vorschriften im Sinne des Art. 8 Abs. 1 der EU-Schiedskonvention ist "jeder Verstoß gegen die Steuergesetze, der mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Bußgeld geahndet" wird.

3) Die diesbezügliche einseitige Erklärung Deutschlands ist zulässig und bindend.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 715 Nr. 9
IStR 2017 S. 7 Nr. 23
IStR 2017 S. 834 Nr. 19
IWB-Kurznachricht Nr. 12/2017 S. 434
HAAAG-43855

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FG Köln, Urteil v. 18.01.2017 - 2 K 930/13

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