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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 05 | Außergewöhnliche Belastungen: Behandlung einer Legasthenie bei Kindern

Die Aufwendungen zur Behandlung einer Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie), einer isolierten Lesestörung oder einer isolierten Rechtschreibstörung können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abgezogen werden, wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, für die die jeweiligen Aufwendungen entstanden sind, nachgewiesen wird. Lediglich der Nachweis über das Vorliegen der Krankheit (Diagnose) ist nach einer Verfügung des BayLfSt nicht ausreichend.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einer Verfügung dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen zur Behandlung einer Legasthenie bei Kindern als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Für die Aufwendungen zur Behandlung einer Legasthenie – also einer Lese- und Rechtschreibstörung – sowie bei einer isolierten Lesestörung oder bei einer isolierten Rechtschreibstörung kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen in Betracht, wenn es sich um eine Krankheit handelt. Die Behandlung muss nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zu dem Zweck angezeigt sein und vorgenommen werden, die Krankheit zu lindern oder zu heilen . Eine Krankheit i...

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