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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 586/16

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 8 a

Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung einer Zugmaschine eines gemeinnützigen Vereins zur Beförderung von Theaterausrüstung und Theaterzelt

Leitsatz

§ 3 Nr. 8 a KraftStG beschränkt die Steuerbefreiung ausschließlich auf Zugmaschinen, so lange sie ausschließlich für den Betrieb eines Schaustellergewerbes und damit gewerblich verwendet werden. Für eine Zugmaschine zur Beförderung von Theaterausrüstung und Theaterzelt eines gemeinnützigen Vereins kommt keine - auch nicht in analoger Anwendung - Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 8 a KraftStG in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAG-39802

Preis:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 21.07.2016 - 6 K 586/16

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