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BPatG Urteil v. - 6 Ni 7/14

Gesetze: § 21 Abs 1 Nr 4 PatG, § 22 Abs 1 PatG

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verarbeitungssystem zum Herstellen von Indikatoren mit einer Verarbeitungsvorrichtung und einer Ausgabevorrichtung, das die Indikatoren verwendet (deutsches Patent)" – zur Zulässigkeit einer Klageerweiterung auf sämtliche Patentansprüche

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des deutschen Patents 102 55 926 (Streitpatent), dessen Erteilung am 3. August 2006 veröffentlicht wurde. Das Streitpatent, das die Priorität der taiwanesischen Anmeldung 091100350 vom 11. Januar 2002 in Anspruch nimmt, trägt die Bezeichnung: „Verarbeitungssystem zum Herstellen von Indikatoren mit einer Verarbeitungsvorrichtung und einer Ausgabevorrichtung, das die Indikatoren verwendet“. Es umfasst laut der Streitpatentschrift (DE 102 55 926 B4) 14 Patentansprüche, die alle mit der Nichtigkeitsklage angegriffen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAG-36014

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BPatG, Urteil v. 22.04.2015 - 6 Ni 7/14

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