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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 24 | Stock Options: Geniale Gestaltung im Zusammenhang mit Aktienoptionen

Nach einem Urteil des FG Hamburg fließt einem Arbeitnehmer der Vorteil aus der Gewährung von Aktienoptionen durch den Arbeitgeber (sog. Stock Options) nicht nur dadurch zu, dass er die Optionsrechte ausübt, sondern auch dadurch, dass die Optionsrechte anderweitig verwertet werden, z. B. wenn der Arbeitnehmer mit Angehörigen einen Optionsabtretungs- und Treuhandvertrag abschließt. Dies eröffnet interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

„Geniale Gestaltung im Zusammenhang mit Aktienoptionen.” – Diese Überschrift im NWB Experten-Blog hat bei der Vorbereitung dieser Audio-CD unser Interesse geweckt. Für alle, die den Beitrag von Steuerberater Christian Herold, der Mitherausgeber der NWB-Zeitschrift ist, nicht gelesen haben, greifen wir das Thema jetzt hier noch einmal auf. Es geht um eine äußerst interessante Steuersparmöglichkeit, die vom Finanzgericht Hamburg akzeptiert worden ist.

Ein Arbeitnehmer, der wohl dem Spitzensteuersatz unterlag, erhielt im nennenswerten Umfang von seinem Arbeitgeber Optionsrechte zum Kauf von Aktien, sog. Stock Options. Mit seiner Mutter schloss er einen Optionsabtretungs- und Treuhandvertrag. Dafür zahlte die Mutter ihm rund 8.000 €. Als das Optio...

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