Online-Nachricht - Donnerstag, 01.12.2016

Einkommensteuer | Zurechnung von Wirtschaftsgütern bei Sale-and-lease-back (FG)

Bei sogenannten Sale-and-lease-back-Verträgen ist der Leasingnehmer der wirtschaftliche Eigentümer der Wirtschaftsgüter. Nur er darf daher AfA gem. § 7 EStG vornehmen. Dies hat das FG Köln mit drei Urteilen vom selben Tag entschieden (, 15 K 445/12, 15 K 446/12; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Die Beteiligten stritten in allen drei Fällen über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Zwischen ihnen ist im Kern streitig, ob Wirtschaftsgüter im Rahmen eines „Sale-and-lease-back“-Vertrages dem Leasinggeber zuzurechnen sind und dieser insbesondere AfA gem. § 7 EStG vornehmen kann. Das FA lehnte dies mit der Begründung ab, die Leasinggüter seien hier abweichend vom zivilrechtlichen Eigentum gem. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO nach dem Gesamtbild der Verhältnisse dem Leasingnehmer als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen.

Hierzu führte das FG Köln weiter aus:

  • Das FA hat zu Recht entschieden, dass die Leasingobjekte nicht vom Leasinggeber im Rahmen einer AfA gem. § 7 EStG gewinnmindernd berücksichtigt werden können.

  • Die ertragsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen hängt davon ab, ob der Leasingnehmer Mieter oder wirtschaftlicher Eigentümer des Wirtschaftsguts ist. Im ersten Fall ist der Leasingvertrag gleich einem Mietvertrag als Dauerschuldverhältnis zu behandeln. Im zweiten Fall ist er grundsätzlich als Ratenkaufvertrag zu werten.

  • Eine AfA ist in den Streitfällen nicht zulässig, da die Wirtschaftsgüter abweichend vom zivilrechtlichen Eigentum nicht dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer als wirtschaftlichem Eigentümer gem. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO zuzurechnen sind.

  • Übt ein anderer als der bürgerlichrechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung wirtschaftlich ausschließen kann, so ist diesem das Wirtschaftsgut zuzurechnen (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO).

Hinweis:

Der Volltext der Urteile ist auf der Homepage des FG Köln verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Zur Frage, ob auch ein Andienungsrecht des Leasinggebers die Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Leasingnehmers rechtfertigen kann, ist unter dem Az. IV R 33/13 bereits ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig.

Quelle: , 15 K 445/12, 15 K 446/12 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB WAAAF-87464