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LSG Sachsen Urteil v. - 5 RS 785/14

Gesetze: AAÜG § 5

Die Beteiligten streiten im Wege des Überprüfungsverfahrens darüber, ob die Beklagte als Versorgungsträger für das Zusatzversorgungssystem Nr. 1 der Anlage 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) verpflichtet ist, für die Klägerin im Zeitraum 4. September 1967 bis 30. Juni 1990, wobei die Zeiten 4. September 1967 bis 5. März 1970, 14. September 1970 bis 30. Juni 1975 sowie 15. September 1975 bis 30. Juni 1990 als solche ihrer Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) anerkannt sind, höhere Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung von Jahresendprämien festzustellen.

Fundstelle(n):
MAAAF-86290

Preis:
€5,00
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LSG Sachsen, Urteil v. 27.09.2016 - 5 RS 785/14

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