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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 AL 1634/15

Gesetze: SGB III § 137; SGB III § 138; SGB III § 26 Abs. 2a Nr. 1; MuSchuG § 3 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Die Unmittelbarkeit im Sinne von § 26 Abs. 2a Nr. 1 SGB III ist auch dann gewahrt, wenn eine Mutterschutzfrist (§ 3 Abs. 2 MuSchG) direkt an eine Zeit angrenzt, in der Versicherungspflicht wegen der Erziehung eines Kindes bestand, auch wenn die zeitliche Lücke bis zur nachfolgenden Kindererziehungszeit mehr als einen Monat beträgt (Anschluss an , [...]).

Fundstelle(n):
SAAAF-85747

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15

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