Online-Nachricht - Donnerstag, 03.11.2016

Einkommen-/Gewerbesteuer | Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte (FG)

Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren und sog. Cash Games können zu gewerblichen Einkünften führen (,G; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Der Kläger pokerte in den Streitjahren 2005 bis 2007 auf insgesamt 91 Pokerturnieren in verschiedenen europäischen Ländern. Daneben nahm er auch an Cash Games in Spielbanken teil. Aufgrund seiner großen Erfolge wurde in der Presse und im Internet über den Kläger berichtet. Das beklagte FA behandelte die Pokergewinne als gewerbliche Einkünfte und unterwarf sie der Einkommen- und Gewerbesteuer. Der Kläger vertrat demgegenüber die Ansicht, dass die Gewinne nicht steuerbar seien, weil es sich um Glücksspiele handele.

Hierzu führten die Richter des FG Münster weiter aus:

  • Mit der Teilnahme an den Pokerturnieren und den Cash Games hat der Kläger sämtliche Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt.

  • Insbesondere stellen die vom Kläger besuchten Turniere keine Glücksspiele dar, weil aufgrund wissenschaftlich-mathematischer Untersuchungen feststeht, dass bei einem Pokerturnier nicht das Zufallsmoment, sondern das Geschicklichkeitsmoment und die Spielerfahrung ausschlaggebend sind. Dies gilt jedenfalls für solche Spieler, deren Fähigkeiten über diejenigen eines Durchschnittsspielers hinausgehen.

  • Der Kläger hat auch die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung überschritten, da er - anders als ein Hobbyspieler - nicht lediglich seine privaten Spielbedürfnisse befriedigt hat.

Quelle: FG Münster, Pressemitteilung Nr. 13 v. (Sc)

Fundstelle(n):
NWB NAAAF-85351