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BBK Nr. 15 vom

Investitionsabzugsbetrag bei Veräußerung oder Umwandlung

Rüdiger Happe

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Betriebsveräußerung an einen Dritten

[i]Happe, Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, BBK 7/2016 S. 327 NWB VAAAF-69734Nach der Rechtsprechung des BFH, die noch zur nach der Unternehmenssteuerreform 2008 gültigen Fassung des § 7g EStG ergangen war, konnte eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG nicht mehr gebildet werden, wenn im Zeitpunkt der Einreichung des entsprechenden Jahresabschlusses bereits der Entschluss gefasst war, den Betrieb zu veräußern oder aufzugeben.

[i]Ritzkat, Investitionsabzugsbetrag, infoCenter NWB DAAAC-65919Diese Rechtsprechung hat auch nach der Neufassung des § 7g EStG ihre Gültigkeit nicht verloren, da es gesetzlich weiterhin erforderlich ist, eine Prognoseentscheidung zu fällen.

Hinweis:

Ausgenommen waren Investitionen, die noch vor der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe durchgeführt werden sollten.

II. Unentgeltliche Übertragung auf einen Rechtsnachfolger

[i]Hänsch, Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG, Grundlagen NWB PAAAE-90361Für die unentgeltliche Betriebsübergabe bei vorweggenommener Erbfolge dürfte nach FG-Rechtsprechung der Unternehmer keinen IAB bilden, wenn die Betriebsübergabe bei Abgabe der Steuererklärung bereits beschlossen oder vollzogen ist.

Hinweis:

Eine eindeutige Stellungnahme für diese Übertragungen nach § 6 Abs. 3 EStG wird die Finanzverwaltung jedoch wohl ers...

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