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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1816/15

Gesetze: EStG § 77 Abs. 1, EStG § 68 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2FGO § 137 Abs. 1

Keine Erstattung der im Einspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen bei schuldhafter Nichtvorlage von Nachweisen zum Beleg des Kindergeldanspruchs

Leitsatz

Eine Erstattung der im Einspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen scheidet aus, wenn vorhandene Nachweise, die den Kindergeldanspruch belegen, nicht vorgelegt werden und die Nichtvorlage für den Erlass des Ablehnungsbescheides ursächlich ist.

Fundstelle(n):
OAAAF-76377

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 02.06.2016 - 6 K 1816/15

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