Arbeitshilfe Februar 2019

Telefonische Beratungen im Auftrag von Krankenkassen und Pharmaunternehmen keine Gesundheitsdienstleistung i.S. des § 4 Nr. 14 UStG?

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von im Auftrag von Krankenkassen erbrachten telefonischen Beratungsleistungen:

In welchem Umfang können die durch externe Dienstleister für Krankenkassen im Rahmen eines Gesundheitstelefons und Patientenbegleitprogrammen erbrachten telefonischen Beratungsleistungen als Heilbehandlungen i.S. von § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG angesehen werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB XAAAF-76322