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FG Schleswig-Holstein 09.03.2016 2 K 84/15, BBK 12/2016 S. 573

Bilanzierung | Teilwert bei Fremdwährungsverbindlichkeit

Bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit scheidet eine Teilwerterhöhung aus, wenn die Darlehensverbindlichkeit noch eine Restlaufzeit von mehr als zehn Jahren hat.

Im Streitfall schloss der Kläger im Jahr 2007 einen Rahmenvertrag über ein Fremdwährungsdarlehen ab, der bis zum Jahr 2026 laufen sollte. Zugleich nahm er eine erste Darlehenstranche in Schweizer Franken auf. Ab 2008 erhöhte er den Teilwert der Verbindlichkeit wegen des gestiegenen Wechselkurses.

Das [i]Bloße KurswechselschwankungFG erkannte die Teilwerterhöhung im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG angesichts der langen Restlaufzeit nicht an, sondern ging von bloßen Wechselkursschwankungen aus. Unbeachtlich war nach dem FG, dass der Zinssatz für die einzelne Tranche nur für zwölf Monate festgeschrieben war und dass der Kläger die einzelne Darlehenstranche jederze...

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