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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 02 | Fristenerlasse: Vorabanforderungen erfordern eine nachvollziehbare, individuelle Begründung

Bei der Steuererklärung für 2015 wird die gesetzliche Frist allgemein bis zum (bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften bis zum ) verlängert – mit Ausnahme von Hessen: dort jeweils plus 2 Monate –, wenn die Steuererklärungen von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe bearbeitet werden. Bei Vorabanforderungen darf es sich das Finanzamt nicht zu einfach machen. Sie haben Anspruch auf eine nachvollziehbare, individuelle Begründung.

Bereits seit einigen Jahren wird eine bundeseinheitliche Regelung zur Verlängerung der Fristen für Steuererklärungen angestrebt. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird diese überfällige Regelung nun wohl endlich kommen. Im Jahr 2017 soll es so weit sein.

Für die Steuererklärungen 2015 bleibt es noch bei der bekannten Regelung: In Berater-Fällen muss die Erklärung erst bis zum abgegeben werden. Bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften bis zum . Eine Ausnahme gilt nur in Hessen . Im Rahmen eines Pilotprojekts haben Sie hier jeweils zwei Monate länger Zeit, also bis zum bzw. bis zum – den ...

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