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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 09-10 | Dienstwagen: BFH urteilt aktuell zu 1%-Regelung und Fahrtenbuchmethode

Ein Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen auch für eine selbständige Nebentätigkeit nutzen darf, kann nach einem aktuellen BFH-Urteil keine Betriebsausgaben für den Pkw abziehen, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten getragen hat und der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung versteuert worden ist. Zudem hat der BFH geklärt, wann bei der Fahrtenbuchmethode eine bei Vertragsbeginn geleistete Leasing-Sonderzahlung auf die Laufzeit des Leasingvertrages zu verteilen ist.

Track 09 | Nutzung eines Dienstwagens im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Zwei Urteile des Bundesfinanzhofs zu Dienstwagen stellen wir Ihnen nun vor. Die erste Entscheidung ist wichtig für Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen nicht nur privat nutzen, sondern auch für eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit oder für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Trägt der Arbeitgeber alle Kosten für den Dienstwagen, kann der Arbeitnehmer für die Nutzung des Pkw im Rahmen seiner Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit keine Betriebsausgaben abziehen. Jedenfalls dann nicht, wenn der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung in der Gehaltsabrechnung...

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