Online-Nachricht - Dienstag, 23.06.2015

Bilanzierung | Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau (FG)

Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Sie unterliegen keiner zeitlichen Befristung. Ein eine Abschreibung rechtfertigender Werteverschleiß scheidet aus (; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob entgeltlich erworbene weinbauliche Wiederbepflanzungsrechte zeitlich begrenzt ausgeübt werden können und daher abnutzbar und über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind.
Hierzu führten die Richter des FG Rheinland-Pfalz weiter aus:

  • Das weinbauliche Wiederbepflanzungsrecht unterliegt keiner rechtlichen Nutzungsbegrenzung wie beispielsweise ein Nutzungsrecht, welches auf Lebenszeit einer Person eingeräumt wird, da es nicht von der Lebensdauer einer Person abhängt.

  • Auch sonst ist das Wiederbepflanzungsrecht zeitlich nicht befristet - es kann unbegrenzt ausgeübt werden.

  • Nach den einschlägigen landes- und bundesrechtlichen Vorschriften konnten bzw. können Wiederbepflanzungsrechte zwar nur innerhalb von acht Jahren (seit 1999) bzw. von dreizehn Jahren (seit 2000) ausgeübt werden.

  • Damit ist jedoch keine zeitliche Befristung in dem Sinne erfolgt, dass die Nutzbarkeit des Pflanzrechts selbst einer zeitlichen Beschränkung unterläge.

  • Im Streitfall sind sämtliche Wiederbepflanzungsrechte wirksam ausgeübt worden. Da dies zeitnah zum Anschaffungs- und Übertragungszeitraum geschah, sind diese Rechte weinrechtlich erloschen und ertragsteuerrechtlich untergegangen.

  • Denn die mit den Rechten verknüpfte Nutzungsbefugnis "Erzeugung von Keltertrauben" ist zu den entsprechenden Zeitpunkten mit dem jeweiligen Grundstück verschmolzen (vgl. Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar, EStG § 55 Anm. 130, Stichwort "Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau"; vgl. auch Verfügung der NWB DAAAE-51919  unter 6.1).

  • Ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut ist seither nicht mehr vorhanden und kann dementsprechend auch nicht mehr bilanziert werden.

Quelle: NWB Datenbank
 

Fundstelle(n):
NWB AAAAF-47245