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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 1835/14 EFG 2016 S. 85 Nr. 2

Gesetze: AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AO § 171 Abs. 3, AO § 171 Abs. 3a, AO § 171 Abs. 14, AO § 174 Abs. 5 S. 1, AO § 174 Abs. 4, AO § 164 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2, AO § 228, AO § 229 Abs. 1

Hemmung der Festsetzungsverjährung bei zu Unrecht angenommener Umsatzsteuerorganschaft

Leitsatz

1. Die Klage der zum Verfahren des Organträgers hinzugezogenen Organgesellschaft wegen der vom FA abgelehnten Organschaft führt nicht zur einer Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3a AO der gegen den Hinzugezogenen selbst festgesetzten Umsatzsteuer.

2. Eine analoge Anwendung der Jahresfrist des § 174 Abs. 4 S. 3 AO zur Korrektur einer Umsatzsteuerfestsetzung dahingehend, dass die Bestätigung einer Rechtslage durch ein klagabweisendes Urteil einer Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides durch die Behörde gleichsteht, scheidet aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 85 Nr. 2
NAAAF-28803

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.03.2015 - 14 K 1835/14

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