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NWB BB 1/2016 S. 7

Klausel für klageweise bestrittene Forderung im Insolvenzplan

Eine Klausel im Insolvenzplan, wonach bestrittene Forderungen bei der Verteilung der Masse nur berücksichtigt werden, wenn innerhalb einer Ausschlussfrist Klage auf Feststellung zur Tabelle erhoben wird, regelt nur die Verteilung der Masse. Sie berührt jedoch nicht den tatsächlichen materiellen Anspruch.

Eine solche Klausel sei in der Regel wirksam, allerdings würde die Forderung dadurch nicht dauerhaft entwertet. Insbesondere hindere die Klausel nicht die Durchsetzung der Planquote nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch eine Leistungsklage. Damit kann der Gläubiger weiterhin auf Zahlung der Quote klagen, die der Gruppe zustände, der der Kläger nach dem Insolvenzplan angehöre. Da die Höhe der Quote und des Schadensersatzanspruchs noch nicht feststehe, wurde der Fall wieder an das LArb...

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