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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 14 K 288/13 EFG 2015 S. 876 Nr. 11

Gesetze: AO § 174 Abs. 1 und Abs. 3, EStG § 17

Änderung bestandskräftiger Einkommensteuer-Bescheide; Negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Leitsatz

  1. Die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nach § 174 Abs. 1 Satz 1 AO setzt voraus, dass ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zu Ungunsten eines oder mehrerer Stpfl. berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen.

  2. Ist ein bestimmter Sachverhalt, nämlich ein Auflösungsfall nach § 17 EStG, gerade nicht mehrfach berücksichtigt worden, ist der Tatbestand des § 1774 Abs. 1 AO nicht erfüllt.

  3. Die Voraussetzungen des § 174 Abs. 3 AO sind ebenfalls nicht gegeben, weil es voraussetzt, dass ein bestimmter Sachverhalt – hier der Auflösungsfall nach § 17 EStG – in einem Steuerbescheid erkennbar in der Annahme nicht berücksichtigt wurde, dass er in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen ist und sich diese Annahme als unrichtig herausstellt.

  4. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, scheidet eine Änderung nach § 174 AO aus.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 876 Nr. 11
AAAAF-03981

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 15.01.2015 - 14 K 288/13

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