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NWB BB 8/2015 S. 231

Kein Schadensersatzanspruch bei Mängeln nach Schwarzarbeit

Der Beklagte baute das Dach des Hauses des Klägers aus. Der Werklohn für die Tätigkeit wurde ohne den Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und auch gezahlt. Später zeigten sich Mängel und der Kläger begehrte die teilweise Rückzahlung des Werklohns.

Der Kläger hat mit der Vereinbarung, für den Werklohn keine Rechnung mit Steuerausweis zu stellen, bewusst gegen das SchwarzArbG verstoßen. Der NWB QAAAE-94477 entschieden, dass ein Werkvertrag, der wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig ist, auch keinen Rückzahlungsanspruch aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung gegen einen Unternehmer bei mangelhafter Leistung begründen kann. Damit ändert er aufgrund der Einführung des SchwarzArbG seine Rechtsprechung vom (vgl. Az.: VII ZR 336/89).

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