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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 8 vom Seite 2

Vergütungspflicht von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

Christian Schmitte

Durch Urteil vom – I ZR 14/14 – hat der Bundesgerichtshof über die Frage entschieden, ob die Wiedergabe von Hintergrundmusik in einer Zahnarztpraxis grundsätzlich eine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe des musikalischen Werkes im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Zahnarzt ließ als Hintergrundmusik in seinem Wartezimmer regelmäßig Hörfunksendungen ablaufen. Zunächst hatte er einen Lizenzvertrag mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) abgeschlossen. Die GEMA übernimmt für die Künstler und Tonträgerherstellung die Verwertung von Leistungsrechten. Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durch Urteil v. (C - 135/10) entschieden hatte, dass eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG und Art. 8 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2006/115/EG jedenfalls voraussetzt, dass die Wiedergabe gegenüber einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und „recht vielen Personen“ erfolgt, hatte der Zahnarzt seinen Lizenzvertrag mit der GEMA außerordentlich und fristlos gekündigt. Die ...

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