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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 6 vom Seite 5

Lohnt sich eine zügige Unternehmensübertragung?

Dr. Stephanie Thomas

Die Steuerprivilegien für Firmenübertragungen stehen auf der Kippe. Wer zügig handelt, kann womöglich noch von den geltenden Regelungen profitieren. Was Firmeninhaber und ihre potenziellen Nachfolger beachten sollten.

In den kommenden Jahren wird hierzulande jährlich Betriebsvermögen in zweistelliger Milliardenhöhe vererbt oder verschenkt. Firmeninhaber können durch sogenannte „Verschonungsregelungen“ im Erbschaftsteuergesetz Steuerzahlungen minimieren oder gar umgehen. Wer mittelfristig eine Unternehmensübertragung plant, sollte sein Vorhaben eventuell vorziehen, rät die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Das Bundesverfassungsgericht schreibt dem Gesetzgeber vor, die steuerprivilegierte Übertragung von Betriebsvermögen bis spätestens Juni 2016 zu überarbeiten. Firmenchefs und ihre Nachkommen sollten jetzt aktiv werden, um ihre Chancen auf Steuervorteile zu verbessern.

Wie auch immer die Neuregelungen ausfallen, besser wird es für einen Großteil der Unternehmen nicht. Bislang belohnt das Erbschaftsteuergesetz alle Unternehmenserben, die sich langfristig an die Firma binden und die Gesamtsumme der jährlichen Lohnzahlungen ...

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