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BFH 17.12.2014 I R 32/13, StuB 11/2015 S. 438

Vorläufigkeitsvermerk bei sog. Mindestbesteuerung

Die abstrakte Möglichkeit, dass in späteren Veranlagungszeiträumen Ereignisse eintreten, die (als sog. Definitiveffekte) im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung der Regelungen zur sog. Mindestbesteuerung auf den Veranlagungszeitraum zurückwirken könnten, führt nicht zu einer Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 Satz 1 AO darüber, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer in diesem Veranlagungszeitraum eingetreten sind (Bezug: § 165 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 und 4 AO).

Praxishinweise

In seinem Urteil vom - I R 9/11 NWB MAAAE-23462 (BStBl 2013 II S. 512 = Kurzinfo StuB 2012 S. 922 NWB VAAAE-24243) hat der BFH entschieden, dass die sog. Mindestbesteuerung gem. § 10d Abs. 2 EStG „in ihrer Grundkonzeption“ nicht verfassungswidrig ist. Nach Auffassung des BFH gilt das nur für den „Normalfall“, nicht jedoch dann, wenn der v...BStBl 2014 II S. 1016

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