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WP Praxis Nr. 5 vom Seite 117

Die Haftpflichtversicherung der interprofessionellen Partnerschaftsgesellschaft mbB

Besonderheiten und offene Fragen der Pflichtversicherung

RA/StB/WP Dr. Norbert H. Hölscheidt

Mit Wirkung ab dem hat der Gesetzgeber die „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ (PartG mbB) für die Berufsausübung zur Verfügung gestellt. Wirtschaftsprüfer können sich mit Steuerberatern und Rechtsanwälten in einer PartG mbB zusammenschließen. Die Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung der PartG mbB werden bei Beteiligung von Rechtsanwälten höher, das gilt umso mehr, wenn die PartG mbB Allgemeine Auftragsbedingungen zur Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung mit den Mandanten verwendet.

Gehrmann, Partnerschaftsgesellschaft, infoCenter NWB YAAAB-76471

Kernaussagen
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung wird in der Praxis sehr gut angenommen. Viele Einzelfragen sind derzeit aber noch nicht geklärt.

  • Für die Berufshaftpflichtversicherung der interprofessionellen PartG mbB gilt der Grundsatz, dass in jeder Hinsicht das jeweils strengste Berufsrecht Anwendung findet („Grundsatz der Meistbelastung“).

  • Werden Allgemeine Auftragsbedingungen zur Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung mit den Mandanten verwendet, was auch für die PartG mbB unbedingt zu empfehl...

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