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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 2 AS 13/15 B

Gesetze: SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 124 Abs. 2 S. 2; SGG § 172 Abs. 1; ZPO (a.F.) § 124 Nr. 2; ZPO (a.F.) § 120 Abs. 4 S. 2; ZPO (a.F.) § 120 Abs. 2 S. 2; ZPO § 329 Abs. 2 S. 2; SGG § 202 S. 1; ZPO § 172 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Beschwerdeausschluss nach § 172 Abs 3 Nr 1 a und b SGG greift nicht bei Beschwerden gegen die Aufhebung der PKH-Bewilligung.

2. Die Aufforderung des Gerichts im PKH-Überprüfungsverfahren an den Beteiligten, sich über Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhaltnissen zu erklären, ist gemäß § 202 Satz 1 SGG iVm § 172 Abs Satz 1 ZPO auch nach dem formellen Abschluss des Hauptsacheverfahrens dem für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zuzustellen (wie , juris).

Fundstelle(n):
QAAAE-85661

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 12.02.2015 - L 2 AS 13/15 B

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