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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 1693/12 EFG 2015 S. 384 Nr. 5

Gesetze: EStG 2008 § 20 Abs. 2bEStG 2008 § 15b Abs. 2EStG 2008 § 15b Abs. 1EStG 2008 § 10d InvestG § 2

Verlustverrechnung von Zwischengewinnen aus einem Investmentfonds

Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG

Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b EStG bei Anwendung des Abgeltungsteuersatzes

Leitsatz

1. § 15b EStG ist bezogen auf das Tatbestandsmerkmal einer „modellhaften Gestaltung” verfassungsrechtlich hinreichend bestimmt.

2. § 15b EStG ist auf Investitionen in einen Investmentfonds gemäß § 20 Abs. 2b EStG anwendbar.

3. Die Voraussetzungen für ein Steuerstundungsmodell i. S. d. §§ 20 Abs. 2b, 15b EStG liegen nicht vor, wenn ein Finanzprodukt nicht konzeptionell auf die Erzielung eines bestimmten Steuervorteils angelegt ist, sondern ein Steuerpflichtiger lediglich erkennt, dass der Erwerb eines am Markt existierenden Finanzproduktes ihm die Erzielung eines individuellen Steuervorteils ermöglicht.

4. Allein die Ausnutzung des Steuersatzgefälles durch die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes auf positive Erträge genügt nicht, um ein Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b EStG anzunehmen.

5. Liegt keine modellhafte Gestaltung i. S. d. § 15b EStG vor, ist eine Verlustverrechnung von Zwischengewinnen aus einem Investmentfonds nicht gem. § 20 Abs. 2b EStG ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
DStZ 2015 S. 465 Nr. 12
EFG 2015 S. 384 Nr. 5
EStB 2015 S. 326 Nr. 9
ErbStB 2015 S. 66 Nr. 3
KÖSDI 2015 S. 19304 Nr. 5
NAAAE-82642

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.09.2014 - 10 K 1693/12

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