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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 246/13

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1, FGO § 47 Abs. 1

Unzulässigkeit einer Klage bei Verstoß gegen Schriftformerfordernis aufgrund fehlender eigenhändiger Unterschrift

Leitsatz

Wird nicht innerhalb der Klagefrist durch eine eigenhändige Unterschrift – möglicherweise auch auf einen weiteren neben der Klageschrift eingereichten Schriftsatz – des Klägers erkennbar, dass es unbedingter Wille des Klägers ist, eine Klage zu erheben und die Klageschrift nicht nur einen Entwurf darstellt, ist die Klage unzulässig, weil es am zwingenden Schriftformerfordernis des § 64 Abs. 1 FGO fehlt.

Fundstelle(n):
IAAAE-81705

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.06.2014 - 4 K 246/13

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