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IWB Nr. 23 vom Seite 849

Russland – Rechtssicher handeln in Zeiten von Sanktionen

Isabel Ludwig, Alexander Yudovich und Oleg Zhabinski

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 854Viele Unternehmen sind von den wechselseitigen Sanktionen zwischen Europäischer Union und Russischer Föderation betroffen. Diese können immensen Einfluss auf die Russlandgeschäfte deutscher Unternehmen haben, aber auch generell auf den Status der Zuverlässigkeit des deutschen Wirtschaftsbeteiligten für Exporte. Was können die Wirtschaftsbeteiligten jetzt noch tun? Und was lässt sich aus diesem Embargo für die Zukunft lernen?

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Prüfung bestehender Pflichten und Verträge

[i]Sanktionen der EU haben zum Teil umfassende Wirkung – Sondergenehmigung für bestimmte Rechtsgeschäfte prüfenSeit August 2014 gelten sowohl personen- als auch produktbezogene Wirtschafts- und Finanzsanktionen. Damit gelten umfassende Lieferverbote (v. a. für Waffen und Dual-Use-Güter) und punktuelle Beschränkungen des Zahlungsverkehrs. Unzulässig kann jedwedes Angebot wirtschaftlicher Ressourcen sein. Also sind auch Waren aller Art erfasst. Es können jedoch im Einzelfall Ausfuhrgenehmigungen der zuständigen Behörde (BAFA) beantragt werden. Es sollte stets geprüft werden, ob Sondergenehmigungen für die Erfüllung von bestimmten Rechtsgeschäften eingeholt werden können.

[i]Prüfung der Geschäftspartner und des anwendbaren RechtsBezogen auf die einzelne Geschäftsbeziehung ist zum einen ei...

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