Arbeitshilfe August 2015

Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG i.d.F. vom 26.6.2013 - Erstmalige Berufsausbildung - Nicht jede "duale Ausbildung" ist ein Ausbildungsdienstverhältnis?

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Ist ein Kind, das nach einem vorgefertigten Plan eine duale Ausbildung in Form eines Hochschulstudiums und Ausbildung zum Fachinformatiker mit IHK-Abschluss sowie anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung mit über 20 Stunden, die auf das berufsbegleitende Studium ausgerichtet ist, durchläuft und den Bachelorabschluss anstrebt, bereits dann kindergeldrechtlich nicht mehr zu berücksichtigen, wenn es die IHK-Prüfung bestanden hat, obwohl das eigentliche Ausbildungsziel (Bachelorabschluss) noch nicht erreicht ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB EAAAE-73680