Arbeitshilfe November 2016

Keine gewerbliche Prägung einer Personengesellschaft bei natürlichen Personen als Gesellschaftern: Maßgeblichkeit der Gesellschafterstellung, keine für die Gewerblichkeitsannahme zu beachtende vertragliche Haftungseinschränkung

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Ist eine GbR, an der neben der allein zur Geschäftsführung befugten Kapitalgesellschaft (AG) nur natürliche Personen beteiligt sind, als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen, wenn die Haftung der natürlichen Personen nach dem Gesellschaftsvertrag durch Individualvereinbarung mit den Gesellschaftsgläubigern auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt sein soll?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB HAAAE-73653