Arbeitshilfe Februar 2016

Betriebliche Aufwendungen für die Veranstaltung eines Golfturniers mit Abendveranstaltung unterfallen auch dann dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG, wenn im Zusammenhang mit dem Turnier Spendengelder für einen guten Zweck gesammelt werden?

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Sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Golfturniers mit anschließender Abendveranstaltung als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das Turnier (auch) der Gewinnung von Spendengeldern für eine Sponsorentätigkeit des Veranstalters im sozialen Bereich dienen soll?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB GAAAE-73649