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BFH 20.3.2014 VIII S 13/13, BBK 16/2014 S. 744

Steuerrecht | Steuerberatungsbüros in mehreren Städten als eigenständige Betriebe

Ein Steuerberater unterhält mehrere eigenständige Betriebe, wenn er in mehreren Städten Büros betreibt, die nicht als Zweigstelle geführt werden und die jeweils einen eigenen Mandantenstamm, eigene Angestellte, eigene Mietverträge und eigene Kontoverbindungen haben.

Ein [i]Fortführung durch Erwerber möglich eigenständiger Betrieb eines Steuerberaters ist nach dem BFH dann zu bejahen, wenn die Büros nach Erwerb von verschiedenen Steuerberatern im Wesentlichen jeweils unverändert fortgeführt werden könnten .

Folge: Der [i]Betriebsbezogene Betrachtung Steuerberater kann für jedes einzelne Büro eine Ansparrücklage (im Streitfall ging es noch um das Jahr 2003) bzw. einen Investitionsabzugsbetrag bilden und dabei pro Büro bis 2006 den Höchstbetrag von 154.000 € bzw. ab 2007 von 200.000 € ausschöpfen. Denn sowohl bei der Ansparrücklage a...

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