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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 12 K 38/10 EFG 2014 S. 1490 Nr. 17

Gesetze: EStG § 13a

Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und Forstwirt

Leitsatz

  1. Grundsätzlich ist auch i.R. der Ermittlung der Einkünfte aus LuF der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich oder EÜR zu ermitteln.

  2. Unterlässt ein Stpfl. jahrelang pflichtwidrig die Abgabe von ESt-Erklärungen und damit die Angabe zu den von ihm erzielten Einkünften aus LuF, bedarf es für den Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) keiner diesbezüglich an ihn gerichteten Mitteilung des FA.

  3. In einem solchen Fall hat das FA die Möglichkeit einer Schätzung nach allgemeinen Grundsätzen ab dem Wj, für das die Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG bei rechtzeitiger und vollständiger Abgabe einer ESt-Erklärung ergangen wäre.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1490 Nr. 17
EStB 2014 S. 453 Nr. 12
PStR 2014 S. 303 Nr. 12
NAAAE-69556

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 25.03.2014 - 12 K 38/10

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