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ELStAM: Kontrolle empfohlen
Beim ELStAM-Verfahren sind in letzter Zeit immer mehr Fehler bekannt geworden. Beispielsweise wurden Steuernummern doppelt vergeben oder Kinderfreibeträge nicht angesetzt, was zu erheblichen Problemen bei der Lohnabrechnung führen kann.
Sie bzw. Ihre Mandanten sollten die neuen Lohnabrechnungen daher genau prüfen. Besonders ärgerlich: Sie können eventuelle Fehler nicht selbst bereinigen, sondern benötigen die Unterstützung der Finanzverwaltung. Und angestoßen werden muss der Vorgang vom betroffenen Mitarbeiter, da nur er über seine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verfügen kann.