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OFD München 12.08.2002 S 0338

Abgabenordnung; | Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung

Die zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung ab dem VZ 1993 anhängigen Verfassungsbeschwerden 2 BvR 284/99 und 2 BvR 574/99 hat das BVerfG jeweils mit Beschl. v. ohne Angabe von Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Auskunft der Geschäftsstelle des 2. Senats des BVerfG ist keine weitere Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema mehr anhängig ( und v. - S 0338 - 12 St 312). S. dazu aber auch NWB Aktuelles Heft 31/2002 und NWB Meinungen Stellungnahmen Heft 25/2002.

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