BMF - IV D 2 - S 7200/07/10022: 001 BStBl 2013 I S. 1638

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen; Verlängerung der Übergangsregelung des

Bezug: (BStBl 2013 I S. 1386)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Übergangsregelung des Bezugsschreibens bis zum verlängert und wie folgt gefasst:

„Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn bei Umsätzen, die vor dem getätigt werden,

  • in den unter Abschnitt I dargestellten Sachverhalten die im Rahmen der Warenlieferung erfolgte Hingabe von Transporthilfsmitteln gegen Pfandgeld als Nebenleistung zur Warenlieferung behandelt wird. In diesen Fällen ist die Rückgewähr des zuvor vereinnahmten Pfandgeldes entsprechend als Minderung des Entgelts für die ursprüngliche Lieferung anzusehen;

  • in den unter Abschnitt II dargestellten Tauschsystemen die abgerechneten Leistungsstörungen von dem leistenden Unternehmer und dem Leistungsempfänger einvernehmlich als entgeltliche steuerbare Palettenlieferungen behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Umsatz vom Leistenden in zutreffender Höhe versteuert wird. § 14c Absatz 1 UStG findet in diesen Fällen keine Anwendung und der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG ist insoweit nicht ausgeschlossen. Der Leistungsort bestimmt sich nach § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG.”

BMF v. - IV D 2 - S 7200/07/10022: 001


Fundstelle(n):
BStBl 2013 I Seite 1638
BB 2014 S. 22 Nr. 1
DStR 2013 S. 2764 Nr. 51
StB 2014 S. 16 Nr. 1
StBW 2014 S. 131 Nr. 4
UR 2014 S. 331 Nr. 8
UStB 2014 S. 48 Nr. 2
Ubg 2014 S. 65 Nr. 1
WPg 2014 S. 106 Nr. 2
FAAAE-51914