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KSR Nr. 11 vom Seite 10

Reform des steuerlichen Reisekostenrechts

BMF regelt Einzelheiten

Martin Hilbertz

Die bisherigen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht wurden mit Wirkung ab 2014 umgestaltet. Das BMF hat sich auf 52 Seiten und mit über 50 Beispielen zur neuen gesetzlichen Regelung geäußert.

Hintergrund

Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis innehaben. Das heißt, in Fällen, in denen bisher mehrere regelmäßige Arbeitsstätten angenommen wurden, ist die Entfernungspauschale nunmehr nur für Fahrten zwischen Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte anzusetzen. Für die übrigen Fahrten können Werbungskosten nach den Grundsätzen einer Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung wendet die Grundsätze dieser Rechtsprechung in allen offenen Fällen bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2013 allgemein an. Einzelheiten regelt das (BStBl 2012 I S. 57).

Gesetzliche Neuregelung ab 2014

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BGBl 2013 I S. 285) wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum Reisekostenrecht mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 umgestaltet. Das BMF hat zur steuerlichen Beurteilung ...

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