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FG Köln Urteil v. - 6 K 2216/08 EFG 2013 S. 1593 Nr. 19

Gesetze: EStG § 33

Außergewöhnliche Belastungen, Zwangsläufigkeit

Insolvenztreuhändervergütung als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Die im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und nach nachfolgender Restschuldbefreiung an den Insolvenztreuhänder gezahlte Vergütung ist als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 23
DStRE 2014 S. 968 Nr. 16
EFG 2013 S. 1593 Nr. 19
EStB 2014 S. 72 Nr. 2
StBW 2013 S. 776 Nr. 17
VAAAE-42306

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FG Köln, Urteil v. 23.05.2013 - 6 K 2216/08

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