Arbeitshilfe Oktober 2016

Anwendbarkeit der Steuerstundungsmodellregelung des § 15b EStG in 2005: Geschlossener Fonds auch ohne Außenvertrieb, Maßgeblichkeit des Beitritts zum Steuerstundungsmodell gem. § 52 Abs. 33a Satz 1 EStG

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Lag im Streitfall ein vorgefertigtes Konzept vor, so dass die Klägerin als Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15b EStG anzusehen ist? - Ist § 15b EStG bei einer vor dem gegründeten GbR anwendbar, wenn kein Außenvertrieb der Gesellschaftsanteile stattgefunden hat und erste Investitionen der Gesellschaft erst nach dem erfolgt sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB EAAAE-42235