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OLG Nürnberg Beschluss v. - 14 W 31/12

Gesetze: § 2107 BGB

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der testamentarischen Regelung, dass durch die Anordnung der Nacherbfolge sichergestellt werden soll, dass der Nachlass möglichst unabhängig von etwaigen Verbindlichkeiten, die auf den Vorerben zukommen könnten, erhalten bleibt, kann ein der Anwendung von § 2107 BGB entgegenstehender Erblasserwille zu entnehmen sein.

2. Dem steht nicht entgegen, dass das Testament notariell errichtet und § 2107 BGB dort nicht ausdrücklich angesprochen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbBstg 2013 S. 13 Nr. 1
NJW-RR 2013 S. 330 Nr. 6
DAAAE-21135

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OLG Nürnberg, Beschluss v. 22.10.2012 - 14 W 31/12

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