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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 108/10 EFG 2012 S. 1628 Nr. 17

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f, HGB § 249 Abs. 2 Satz 2

Bilanzierung - Rückstellung bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden bzw. bei Mietereinbauten

Leitsatz

  1. Errichtet ein Mieter auf fremdem Grund und Boden bauliche Anlagen, ist er theoretisch verpflichtet, die Anlagen bei Ende des Mietverhältnisses zu beseitigen.

  2. Besteht eine Entfernungsverpflichtung für den Mieter, muss er für die anfallenden Abbruchkosten in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz eine Rückstellung (für ungewisse Verbindlichkeiten) ausweisen.

  3. Rückstellungen für Verpflichtungen, für deren Entstehen im wirtschaftlichen Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist, sind zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln.

  4. Ein neuer Miet- oder Pachtvertrag über ein Grundstück, für das bereits eine Ansammlungsrückstellung gebildet wurde, führt nicht zu einer Neuberechnung des Ansammlungszeitraums.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1914 Nr. 31
EFG 2012 S. 1628 Nr. 17
GStB 2012 S. 342 Nr. 10
KÖSDI 2012 S. 18043 Nr. 9
KÖSDI 2012 S. 18043 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2012 S. 2282
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2012 S. 802
StuB-Bilanzreport Nr. 24/2012 S. 960
JAAAE-13717

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.05.2012 - 6 K 108/10

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