Arbeitshilfe Oktober 2013

Anspruch auf Differenzkindergeld für Grenzgänger (III)

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Ist es nach der Sechsten Richtlinie zulässig, dass, falls der ursprüngliche Vorsteuerabzug gemäß Art. 20 dieser Richtlinie in dem Sinne berichtigt wird, dass der Betrag der abgezogenen Vorsteuer ganz oder teilweise zu erstatten ist, dieser Betrag bei einer anderen Person als dem Steuerpflichtigen, der zuvor den Vorsteuerabzug vorgenommen hat, insbesondere – wie bei Art. 12a des Umsatzsteuergesetzes – bei demjenigen, an den dieser Steuerpflichtige einen Gegenstand geliefert hat, erhoben wird?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB LAAAE-09711