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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 4420/11 EFG 2012 S. 1266 Nr. 13

Gesetze: EStG § 35a

Zubereitung und Servieren des Mittagessens in Wohnstift ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Leitsatz

1. Dienstleistungen sind nur dann „haushaltsnah” und nach § 35a EStG begünstigt, wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden.

2. Danach sind Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für das tägliche Mittagessen, das in der zentralen Küche eines Wohnstifts zubereitet und in einem Speisesaal eingenommen wird, keine haushaltsnahen Dienstleistungen i. S. d. § 35a EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 30
DStRE 2012 S. 1117 Nr. 18
EFG 2012 S. 1266 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2012 S. 1573
StBW 2012 S. 390 Nr. 9
UAAAE-07725

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.03.2012 - 6 K 4420/11

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