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IWB 16/2000

Türkei; | Mehrwertsteuersätze

Mit Wirkung vom wurde der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 15 % auf 17 % erhöht. Diese Erhöhung gilt auch für Dienstleistungen. Für sog. Luxusgüter wurde der Steuersatz von 23 % auf 25 % angehoben. Grundnahrungsmittel werden unverändert mit 8 % besteuert. Die Zusatzsteuer für Tabak und alkoholische Getränke stieg zum von 100 % auf 120 % (Ausnahme: Bier und Wein 16 %).

[DN]

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