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NWB-BB Nr. 8 vom Seite 247

Bewertung nicht notierter Kapitalgesellschaften nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren

Neues Berechnungsprogramm in der NWB Datenbank

Prof. Dr. Thorsten Jöhnk

Durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) wurden die Regelungen zur Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen neu formuliert. Die Ermittlung des gemeinen Werts im Sinne des BewG darf seit dem nach dem „vereinfachten Ertragswertverfahren” erfolgen. Für Ihre Mandanten ist das Verfahren i. d. R. bedeutend, da es u. a. für Anteile an nicht notierten Kapitalgesellschaften angewandt werden kann. In der NWB Datenbank steht Ihnen hierzu das neue Berechnungsschema „Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen (einfaches Ertragswertverfahren)” NWB KAAAD-27624 zur Verfügung.

Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen(einfaches Ertragswertverfahren) NWB KAAAD-27624

I. Das Verfahren im Überblick

Zulässig ist dieses Verfahren gemäß Bewertungsgesetz (§ 11 BewG und § 199 BewG), sofern drei Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind:

  1. Der Unternehmenswert kann nicht aus am Markt realisierbaren Preisen (z. B. aus Börsenkursen oder aus Verkäufen innerhalb des letzten Jahres) abgeleitet werden.

  2. Es sind keine anderen Bewertungsverfahren branchenüblich (z. B. Multiplikatorverfahren).

  3. Das Verfahren fü...

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