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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 332/10 EFG 2011 S. 1342 Nr. 15

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 9, ErbStG § 11, EStG § 25 Abs. 1, EStG § 36, EStG § 43, EStG § 46

Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers kann nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden

Leitsatz

  1. Zur Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG.

  2. Die Einkommensteuer des Todesjahres des Erblassers kann beim Erben nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, weil sie zum maßgeblichen Stichtag noch nicht entstanden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 627 Nr. 10
EFG 2011 S. 1342 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2011 S. 1940
YAAAD-84578

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.02.2011 - 3 K 332/10

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