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Der Jahresabschluß nach polnischem Recht
Mit dem Gesetz über Rechnungslegung vom hat die Republik Polen das Rechnungswesen der Unternehmen umfassend geregelt. Das Gesetz löst die Verordnung des polnischen Finanzministeriums ”Über das Rechnungswesen” vom für das handelsrechtliche Rechnungswesen ab (vgl. hierzu Koschier, IWB F. 5 Polen Gr. 3 S. 51). Damit regelt der polnische Gesetzgeber das gesamte Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluß) in einem Gesetz einheitlich für alle Unternehmen (einschließlich staatlicher und kommunaler Wirtschaftsunternehmen). Das Gesetz über Rechnungslegung setzt die Vierte (Einzelabschluß), Siebte (”Konzernrichtlinie”) und die Achte EG-Richtlinie (”Prüfer-Richtlinie”) um, obwohl die Republik Polen noch kein EU-Mitglied ist. Die polnischen Regelungen sind jedoch nicht nur auf Kapitalgesellschaften beschränkt. In seinen Grundzügen entspricht das polnische Gesetz dem Dritten Buch des deutschen Handelsgesetzbuchs.
I. Überblick über das Gesetz
Das Gesetz regelt das gesamte Rechnungswesen eines Unternehmens. Ausgehend von einer Aufzählung der Rechnungslegungspflichtigen (1. Abschnitt) werden die Buchführung (2. Abschnitt) und die Inventur (3. Abschnitt) bis in Details geregelt. Der 4. und 5. Abschnitt regeln den...