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Verschmelzung, Aufspaltung, Umwandlung und Konzernbildung im französischen Gesellschaftsrecht
I. Verschmelzung, Aufspaltung und Teileinbringung
1. Definition
Die Verschmelzung ist der gesellschaftsrechtliche Vorgang, durch den sich zwei Gesellschaften zu einer einzigen vereinigen.
Dies kann geschehen:
durch Bildung einer neuen Gesellschaft, in der mehrere bestehende Gesellschaften aufgehen (fusion = errichtende Fusion);
durch Aufnahme einer bestehenden Gesellschaft in eine andere, bereits bestehende Gesellschaft (fusion-absorption = Verschmelzung durch Aufnahme).
Die ”fusion-absorption” wird häufiger praktiziert als die errichtende Fusion. Die Gründe hierfür sind teils wirtschaftlicher (meist nimmt ein größeres Unternehmen ein kleineres auf), teils rechtlicher Art (es ergeben sich praktische Schwierigkeiten aus der fehlenden ”personnalité morale” der neuen Gesellschaft vor Eintragung im Handelsregister).
Die ”scission” ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang, durch den das Vermögen einer Gesellschaft, der ”aufgespalteten Gesellschaft”, sich in mehrere Bruchteile auflöst, deren jeder das Vermögen einer neuen Gesellschaft bildet. Geht das Vermögen der aufgespaltenen Gesellschaft auf bereits bestehende Gesellschaften über oder beteiligt sich die aufgespaltene Gesellschaft an der Bil...