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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 2460/09

Leitsatz

Leitsatz:

1. Das Bestehen einer konkludent vereinbarten Ehegatten-Innengesellschaft steht der Annahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nicht entgegen.

2. Die Gewährung von Darlehen bzw. Sicherheiten unter Familienangehörigen ist mit der Gewährung eines Darlehens oder einer Sicherheit durch einen fremden Arbeitnehmer, der nicht Angehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen. Familienmitglieder und insbesondere auch potenzielle Erben haben in der Regel ein gesteigertes Interesse am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Hieraus folgt aber kein wesentliches Unternehmerrisiko. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAD-69761

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09

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